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Häufige Fragen

Wie läuft eine Bestellung ab?

Sie bestellen ganz einfach über unsere Webseite oder per Telefon. Ein Mitarbeiter von uns meldet sich telefonisch bei Ihnen um einen Vorort Termin zu vereinbaren.

Wie lange dauert eine Vermessung?

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Dies hängt immer von der Objektgrößere und Objektdetails ab. Sie können mit ungefähr einer Stunde für die Vermessung von ca. 120 m² rechnen.

Wie lange dauert die Erstellung die Auswertungen?

Nach der Ermittlung der Objektdaten werden die Daten genau geprüft und erst dann die Auswertungen erstellt. I.d.R. liefern wir die Daten innerhalb von 2 Werktagen nach dem Ortstermin aus.

In welcher Form erhalte ich die Daten?

Alle Objektdaten werden Ihnen in elektronischer Form per E-Mail oder als Downloadlink zur Verfügung gestellt.

Benötigen Sie Unterlagen?

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Bei den meisten Dienstleistungen benötigen wir von Ihnen keine weiteren Objektunterlagen, außer bei Objektbesichtigungen nach dem BelWertV (eine Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre).

Wie kann ich bezahlen?

Dienstleistungen werden meisten nach der Zahlung per Vorkasse durchgeführt. In manchen Fällen können unsere Dienstleistungen auch auf Rechnung bezahlt werden.

Was tun, wenn ich am Termin verhindert bin? Kostet mich dies etwas extra?

Bitte geben Sie uns rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail Bescheid, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können.

Wenn Sie uns rechtzeitig absagen (mindestens drei Tage vor dem Termin), entstehen Ihnen keine Kosten.

Ich habe den Termin vergessen und nicht abgesagt. Was nun?

Sollten Sie einen vereinbarten Termin ohne vorherige Absage verpasst haben, berechnen wir Ihnen lediglich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 45,- Euro zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

Ist meine Anwesenheit am Ortstermin zwingend erforderlich?

Nein, Sie haben die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen der sich zum Termin Vorort ausweisen muss. Den Vollständigen Namen bitten wir rechtszeitig mitzuteilen!

Machen Sie Fotos von meiner Wohnung?

Eine Fotodokumentation erfolgt i.d.R. nur im Rahmen einer finanzierungsbegleitende Objektbesichtigung nach dem BelWertV (Außen- und Innenbesichtigung). Alle Daten und Informationen werden nach Datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt.

Was passiert, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können?

Leider kann es vorkommen, dass wir Termine aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Wetter, Krankheit etc,) nicht wahrnehmen können. In diesen Fällen informieren wir Sie so früh wie möglich, jedoch können wir keinen finanziellen Ausgleich leisten.

Was bedeutet Wohnflächenberechnung nach WoFiV?

Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach dieser Verordnung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) anzuwenden.

Balkone, Dachterrassen, Loggien etc. sind in der Regel nur noch zu einem Viertel (bis höchstens zur Hälfte bei entsprechender Qualität und qualitativer Bewertung) ihrer Fläche anrechenbar. Der Begriff Terrasse ersetzt den Begriff gedeckter Freisitz. Ein Sichtschutz wird folglich nicht mehr vorausgesetzt.

Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese nicht beheizt, so geht deren Fläche nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein.

Die Grundflächen sind nach den lichten Maßen zwischen den bekleideten Bauteilen, also nach den Fertigmaßen zu ermitteln.

Wohnflaechenberechnung

Was bedeutet Wohnflächenberechnung nach DIN 277?

Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.

Der Teil 1 (aktuelle Ausgabe: 2005–02) der DIN 277 legt die Regeln für die Berechnung von Flächen- und Rauminhalten von Bauwerken fest. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Teil 2 (aktuelle Ausgabe: 2005–02) gliedert die in Teil 1 definierte Nutzfläche von Gebäuden nach Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten und gibt Beispiele für die Zuordnung von Räumen und Flächen zu den einzelnen Nutzungsarten. Teil 3 (aktuelle Ausgabe: 2005–04) legt die Messgrößen und Bezugseinheiten für Baukostengruppen auf der Grundlage der DIN 276 Kosten im Hochbau fest.

Eine andere Möglichkeit für die Flächenberechnung für die Vermietung gewerblicher Räume (Büro- und Einzelhandelsflächen) ist die gif-Richtlinie MF-G Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum.

Grundflächen und Rauminhalte sind unter anderem maßgebend für die Ermittlung der Kosten im Hochbau und beim Vergleich von Bauwerken.
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